Komplementär Weiter Zurück Schließen

Ein Komplementär ist der Vollhafter einer Kommanditgesellschaft (KG) bzw. in einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Der oder die Komplementär(e) haften unmittelbar und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Komplementäre nehmen die Geschäftsführung (nach innen) und die Vertretung der Gesellschaft (nach außen) wahr.

Der Komplementär ist am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Gesetzlich hat jeder Komplementär Anspruch auf einen Gewinn, der 4 % seines Kapitalanteils entspricht (siehe § 168 HGB). Dabei sind Privatentnahmen während des Geschäftsjahres zu berücksichtigen.

Im Unterschied zu den Kommanditisten kann der Komplementär die ihm zugewiesenen Gewinnanteile auf seinem Kapitalkonto belassen, so dass die Basis für die künftige Verzinsung seiner Einlage wächst.