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Ein Komplementär
ist der Vollhafter einer
Kommanditgesellschaft (KG) bzw. in einer
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Der oder
die Komplementär(e) haften unmittelbar und
unbeschränkt für die
Verbindlichkeiten
der Gesellschaft.
Komplementäre nehmen
die
Geschäftsführung (nach innen) und die
Vertretung der
Gesellschaft (nach außen) wahr.
Der Komplementär ist
am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.
Gesetzlich hat jeder Komplementär Anspruch auf einen
Gewinn, der 4 % seines Kapitalanteils entspricht
(siehe § 168
HGB).
Dabei sind Privatentnahmen während des
Geschäftsjahres zu berücksichtigen.
Im Unterschied zu den
Kommanditisten kann
der Komplementär die ihm zugewiesenen Gewinnanteile
auf seinem Kapitalkonto
belassen, so dass die Basis für die künftige
Verzinsung seiner
Einlage wächst.
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