Kostenrechnerische Korrekturen Weiter Zurück Schließen

Die kostenrechnerischen Korrekturen erfassen die Abgleichung der in der Buchführung erfassten Aufwendungen für jene Positionen, die in der Kostenrechnung als kalkulatorische Kosten (Anderskosten, Zusatzkosten) in Ansatz gebracht werden:

Kalkulatorische Kosten, die in der Kosten- und Leistungsrechnung als Kosten verrechnet werden, erscheinen in den kostenrechnerischen Korrekturen als ‚Erträge'. Diesen ‚Erträgen' werden jene Aufwendungen gegenübergestellt, die in der Buchführung im ‚Ist' erfasst wurden (= kostenrechnerische Aufwendungen).

Der Saldo aus kostenrechnerischen Erträgen und kostenrechnerischen Aufwendungen ist das ‚Ergebnis aus kostenrechnerischen Korrekturen'

Siehe: Abgrenzung, sachliche.