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Kostenrechnerische Korrekturen |
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Die
kostenrechnerischen Korrekturen erfassen die
Abgleichung der in der
Buchführung erfassten Aufwendungen für jene
Positionen, die in der Kostenrechnung als
kalkulatorische
Kosten (Anderskosten,
Zusatzkosten) in
Ansatz gebracht werden:
Kalkulatorische
Kosten, die in der
Kosten-
und Leistungsrechnung als
Kosten verrechnet werden, erscheinen in den
kostenrechnerischen Korrekturen als ‚Erträge'.
Diesen ‚Erträgen' werden jene Aufwendungen
gegenübergestellt, die in der Buchführung im ‚Ist'
erfasst wurden (= kostenrechnerische Aufwendungen).
Der Saldo aus
kostenrechnerischen Erträgen und kostenrechnerischen
Aufwendungen ist das ‚Ergebnis aus
kostenrechnerischen Korrekturen'
Siehe: Abgrenzung, sachliche.
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