Planbilanzen Weiter Zurück Schließen

Unter Planbilanzen sind Darstellungen der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zu verstehen, die nicht - wie sonst üblich bei Bilanzen - auf vergangenheitsbezogenen Daten beruhen, sondern die in die Zukunft gerichtet und somit das zukünftige Vermögen und die die zukünftige Finanzierung (Kapitalseite der Bilanz) unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der Unternehmung sowie der prognostizierten Marktentwicklung verdeutlichen.

In die Ermittlung der Werte einer Planbilanz fließen zunächst die Wirkungen der geplanten Investitionen in das Sach- und Finanzanlagevermögen ein, wobei auch notwendige Wertberichtigungen zu den bisherigen Positionen des Anlagevermögens berücksichtigt werden.
Da Vorräte, die Forderungen sowie auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und notwendige Rückstellungen stark umsatzabhängig sind, können entsprechende Werte aus den Umsatzplänen abgeleitet werden.
Die Werte des Eigenkapitals (Außenfinanzierung) und die des langfristigen Fremdkapitals lassen sich aus dem Bestand und den geplanten Veränderungen (z.B. Kapitalerhöhung, Kreditaufnahme, Tilgung von Krediten) aus den Finanzplandispositionen ableiten.