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Unter Planbilanzen sind
Darstellungen der wirtschaftlichen Lage eines
Unternehmens zu verstehen, die nicht - wie sonst
üblich bei
Bilanzen - auf vergangenheitsbezogenen Daten
beruhen, sondern die in die Zukunft
gerichtet und somit das zukünftige Vermögen und die
die zukünftige Finanzierung (Kapitalseite der
Bilanz) unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der
Unternehmung sowie der prognostizierten
Marktentwicklung verdeutlichen.
In die
Ermittlung der Werte einer Planbilanz fließen
zunächst die Wirkungen der geplanten
Investitionen in das Sach- und
Finanzanlagevermögen ein, wobei auch notwendige
Wertberichtigungen zu den bisherigen Positionen des
Anlagevermögens berücksichtigt werden. Da
Vorräte, die
Forderungen sowie auch die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und notwendige
Rückstellungen stark umsatzabhängig sind, können
entsprechende Werte aus den Umsatzplänen abgeleitet
werden. Die Werte des
Eigenkapitals (Außenfinanzierung) und die des
langfristigen
Fremdkapitals lassen
sich aus dem Bestand und den geplanten
Veränderungen (z.B. Kapitalerhöhung, Kreditaufnahme,
Tilgung von Krediten) aus den
Finanzplandispositionen ableiten.
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