Bewertungswahlrechte Weiter Zurück Schließen

Unter Bewertungswahlrechten sind die durch handels- und steuerrechtliche Vorschriften definierten Entscheidungsspielräume für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden hinsichtlich der Höhe des jeweiligen Wertes zu verstehen.

Beispiel 1:
Die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sind vom Grundsatz her zu Herstellungskosten zu bewerten und zu aktivieren. Das Wahlrecht bezieht sich auf die Möglichkeit, in die Herstellungskosten auch angemessener Teile von Verwaltungsgemeinkosten einzubeziehen.

Beispiel 2:
Bei der Bewertung des Vorratsvermögens können Bewertungsvereinfachungsverfahren angewendet werden.

Bewertungswahlrechte sind neben den Bilanzierungswahlrechten ein wichtiges Instrument der Bilanzpolitik.

Bei der Rechnungslegung nach IFRS/IAS bestehen weniger Bewertungswahlrechte als nach den im HGB gegebenen Möglichkeiten.