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Die Kreditfinanzierung beruht - im
Unterschied zur
Einlagen- und zur
Beteiligungsfinanzierung - auf der Beschaffung
von Kapital
von außen (= Fremdfinanzierung).
Dabei kann es sich sowohl um kurzfristige Kredite
(z. B.
Kontokorrentkredit), um langfristige Kredite (= Darlehen)
als auch um Kredite als Mittel der
Wirtschaftsförderung (z. B.
ERP-Kredite) handeln.
Der Kreditgeber wird dabei immer versuchen, das
für ihn entstandene Kapital- und Zinsrisiko durch
Einforderung von
Sicherheiten (Bürgschaft,
Eigentumsvorbehalt,
Hypothek
und dgl.) zu minimieren. Der Vorteil der
Kreditfinanzierung gegenüber einer
Beteiligungsfinanzierung ist darin zu sehen, dass
dem Kapitalgeber vom Grundsatz her kein Recht
auf Mitentscheidung in der Geschäftsführung
eingeräumt werden muss.
Ferner können die
aus der Zuführung von Fremdkapital entstehenden
Kapitalkosten (Zinsen, Bearbeitungsgebühren,
Disagio) als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt
werden, so dass diesbezüglich dem Unternehmen kein
Nachteil entsteht. Der entscheidende Nachteil der
Kreditfinanzierung besteht darin, dass der
Kapitaldienst (Tilgungsrate und Zinsen) stets zum
vereinbarten Termin zu leisten ist, und zwar auch
dann, wenn es dem Unternehmen finanziell "nicht gut
geht". |
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