Personalauswahl Weiter Zurück Schließen

Unter Personalauswahl versteht man die Auswahl geeigneter Personen (Fachkräfte, Führungskräfte, Hilfskräfte) für eine Stelle im Unternehmen.
Grundlage und Ausgangspunkt für die Personalauswahl ist eine Analyse des Personalbedarfs, eine zutreffende Stellenbeschreibung sowie eine geeignete Strategie der Personalbeschaffung.

Die Kriterien für die Personalauswahl betreffen sowohl fachliche Anforderungen sowie ferner physische, psychische und soziale Kriterien. Die laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)  bestehenden Rechte des Betriebsrates für die Aufstellung der Kriterien für die Personalauswahl sind zu beachten.

Die Auswahl selbst kann auf der Grundlage von Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgesprächen oder verschiedenen Eignungsprüfungen (zum Beispiel im Rahmen eines Assessment Centers) vorgenommen werden.

Führt die Personalauswahl zu einem konkreten Ergebnis (Entscheidung über eine Anstellung bzw. Einstellung), dann findet dieser Vorgang seinen Zielpunkt im Abschluss eines Arbeits- bzw. Anstellungsvertrages.