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Unter Personalauswahl versteht man
die Auswahl geeigneter Personen (Fachkräfte,
Führungskräfte, Hilfskräfte) für eine
Stelle
im Unternehmen. Grundlage und Ausgangspunkt für
die Personalauswahl ist eine Analyse des
Personalbedarfs, eine zutreffende
Stellenbeschreibung sowie eine geeignete
Strategie der
Personalbeschaffung.
Die Kriterien für
die Personalauswahl betreffen sowohl fachliche
Anforderungen sowie ferner physische, psychische und
soziale Kriterien. Die laut
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
bestehenden Rechte des Betriebsrates für die
Aufstellung der Kriterien für die Personalauswahl
sind zu beachten.
Die Auswahl selbst kann auf
der Grundlage von
Bewerbungsunterlagen,
Vorstellungsgesprächen oder verschiedenen
Eignungsprüfungen (zum Beispiel im Rahmen eines
Assessment Centers) vorgenommen werden.
Führt die Personalauswahl zu einem konkreten
Ergebnis (Entscheidung über eine Anstellung bzw.
Einstellung), dann findet dieser Vorgang seinen
Zielpunkt im Abschluss eines
Arbeits- bzw. Anstellungsvertrages.
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