Selbstfinanzierung Weiter Zurück Schließen

Unter Selbstfinanzierung versteht man die Finanzierung von Gegenständen des Anlage- und/oder Umlaufvermögens aus erwirtschafteten und einbehaltenen Gewinnen (Gewinnthesaurierung).

Voraussetzung für dieses Vorgehen ist, dass überhaupt ein Jahresgewinn (nach Steuern!) erwirtschaftet werden konnte, und dass der so in der Bilanz und in der Erfolgsrechnung ausgewiesene und versteuerte Gewinn insgesamt oder teilweise einbehalten, also nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet wird.


Die durch die Gewinnthesaurierung entstehenden Rücklagen (Reserven) können offen dargelegt oder als sog. stille Reserven 'versteckt' werden. Dementsprechend liegt eine offene oder eine stille Selbstfinanzierung vor.

Wie und mit welchen Finanzierungsstrategien speziell bei der offenen Selbstfinanzierung verfahren wird und verfahren werden kann, hängt von der Unternehmenspolitik und diese wiederum von den Möglichkeiten ab, die die jeweilige Rechtsform des Unternehmens für Selbstfinanzierungsvorhaben eröffnet.