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Unter Selbstfinanzierung versteht
man die
Finanzierung von Gegenständen des
Anlage- und/oder
Umlaufvermögens aus erwirtschafteten und
einbehaltenen Gewinnen (Gewinnthesaurierung).
Voraussetzung für dieses Vorgehen ist, dass
überhaupt ein
Jahresgewinn (nach Steuern!) erwirtschaftet
werden konnte, und dass der so in der
Bilanz
und in der
Erfolgsrechnung ausgewiesene und versteuerte
Gewinn insgesamt oder teilweise einbehalten, also
nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet wird.
Die durch die Gewinnthesaurierung entstehenden
Rücklagen (Reserven) können offen dargelegt oder
als sog.
stille Reserven 'versteckt' werden.
Dementsprechend liegt eine offene
oder eine stille Selbstfinanzierung
vor.
Wie und mit welchen
Finanzierungsstrategien speziell bei der offenen
Selbstfinanzierung verfahren wird und verfahren
werden kann, hängt von der Unternehmenspolitik und
diese wiederum von den Möglichkeiten ab, die die
jeweilige Rechtsform des Unternehmens für
Selbstfinanzierungsvorhaben eröffnet.
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