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Rücklagen (= Reserven) sind Teile
des
Eigenkapitals, die ihren substanziellen Wert in
Positionen der
Vermögensseite
der Bilanz
eines Unternehmens haben.
Rücklagen sind:
- offene, in der Bilanz
offen ausgewiesene Rücklagen (offene Reserven), konkret in
Form der Kapitalrücklage oder von
Gewinnrücklagen
bzw.
- stille Rücklagen (= stille Reserven),
die nicht aus dem Zahlenwerk der Bilanz erkennbar
sind.
Als eigenständige Bilanzposition
sind Rücklagen nur im
Jahresabschluss von
Kapitalgesellschaften - neben dem konstanten Ausweis
des Nominalkapitals - zu kennzeichnen.
Bei
Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden
Rücklagen den
Eigenkapitalkonten oder gesonderten
Beteiligungskonten zugewiesen.
Rücklagen
(Reserven) entstehen
- durch Gewinneinbehalt
(Gewinnrücklagen,
Gewinnthesaurierung),
- durch
Einzahlungen (Kapitalrücklage, Kapitalreserven)
oder
- durch Wertsteigerung (Neubewertungsreserve).
Den in der Bilanz (auf der Passiv-Seite) angegebenen
Rücklagen stehen somit auf der Aktiv-Seite
entsprechende Vermögenswerte gegenüber.
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