Rücklagen Weiter Zurück Schließen

Rücklagen (= Reserven) sind Teile des Eigenkapitals, die ihren substanziellen Wert in Positionen der Vermögensseite der Bilanz eines Unternehmens haben.

Rücklagen sind:
Als eigenständige Bilanzposition sind Rücklagen nur im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften - neben dem konstanten Ausweis des Nominalkapitals - zu kennzeichnen.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden Rücklagen den Eigenkapitalkonten oder gesonderten Beteiligungskonten zugewiesen.

Rücklagen (Reserven) entstehen
  • durch Gewinneinbehalt (Gewinnrücklagen, Gewinnthesaurierung),
  • durch Einzahlungen (Kapitalrücklage, Kapitalreserven) oder
  • durch Wertsteigerung (Neubewertungsreserve).
Den in der Bilanz (auf der Passiv-Seite) angegebenen Rücklagen stehen somit auf der Aktiv-Seite entsprechende Vermögenswerte gegenüber.