Steuerrückstellung Weiter Zurück Schließen

Unter einer Steuerrückstellung ist eine Position auf der Passivseite der Bilanz zu verstehen, die angibt, in welcher Höhe Mittel auf der Aktivseite der Bilanz für andersartige Verwendungen "blockiert" wurden, um eine anstehende Steuerschuld begleichen zu können.

In die Ermittlung der Höhe der Steuerrückstellung sind sowohl die voraussichtlich zu zahlende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Grundsteuer, die Umsatzsteuer (Zahllast) u. a. als auch die passiven latenten Steuern sowie eventuelle Nachzahlungen von Steuern einzubeziehen.

Geleistete Steuervorauszahlungen mindern die Steuerschuld und sind bei der Bestimmung der Steuerrückstellung zu beachten.
Falls zu einer Steuer bereits ein Steuerbescheid vorliegt, ist die betreffende Steuerschuld in der Bilanz nicht unter "Steuerrückstellungen", sondern unter "Sonstige Verbindlichkeiten" auszuweisen.