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Unter einer Steuerrückstellung ist
eine Position auf der Passivseite der
Bilanz
zu verstehen, die angibt, in welcher Höhe Mittel auf
der Aktivseite der Bilanz für andersartige
Verwendungen "blockiert" wurden, um eine anstehende
Steuerschuld begleichen zu können.
In die
Ermittlung der Höhe der Steuerrückstellung sind
sowohl die voraussichtlich zu zahlende
Einkommen- bzw.
Körperschaftsteuer, die
Gewerbesteuer, die
Grundsteuer, die
Umsatzsteuer (Zahllast) u. a. als auch die
passiven
latenten Steuern sowie eventuelle Nachzahlungen
von Steuern einzubeziehen.
Geleistete
Steuervorauszahlungen mindern die Steuerschuld und
sind bei der Bestimmung der Steuerrückstellung zu
beachten. Falls zu einer Steuer bereits ein
Steuerbescheid vorliegt, ist die betreffende
Steuerschuld in der Bilanz nicht unter
"Steuerrückstellungen", sondern unter "Sonstige
Verbindlichkeiten" auszuweisen.
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