Anlagenwirtschaft Weiter Zurück Schließen

Die Anlagenwirtschaft umfasst sämtliche Tätigkeits- und Entscheidungsbereiche im Unternehmen, die die Planung, Steuerung der Durchführung sowie Abrechnung und Kontrolle der Verfügbarkeit von Anlagen als technische Potenzialfaktoren im Prozess der Leistungserstellung und -verwertung sowie die Sicherung einer betriebswirtschaftlich effizienten Ausnutzung der Anlagenkapazität über den gesamten Lebenszyklus von Anlagen (Beschaffung, Nutzung im Leistungsprozess, Aussonderung bzw. Erneuerung) zum Inhalt haben.

Die betriebswirtschaftliche Bedeutung der Anlagenwirtschaft ergibt sich aus folgenden Fakten und Zusammenhängen:
  • Anlagen sind Träger der technologischen Bedingungen für die Leistungserstellung und -verwertung (= Potenzialfaktoren).
  • Sie bestimmen mit ihren Leistungsparametern in entscheidendem Maße den erreichbaren Output, die Flexibilität des Unternehmens in der Anpassung an veränderte Marktbedingungen sowie das entsprechende Produktivitätsniveau im Leistungsprozess des Unternehmens.
  • Anlagen bewirken eine hohe Kapitalbindung und damit hohe Kosten der Betriebsbereitschaft, die ihrer Natur nach vor allem Fixkosten (kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen) sind.
  • Anlagen verursachen darüber hinaus hohe Kosten in der Anlagennutzung für Betriebszwecke (Betriebskosten, Kosten für Wartung und Instandhaltung u. a.).
Die bestehenden handels- und steuerrechtlichen Wahlmöglichkeiten für die Gestaltung der Abschreibungen (steuerrechtlich: Absetzungen für Abnutzung) geben den Unternehmen Spielraum für die Bestimmung der Abschreibungsbeträge und damit für den Cashflow.
Die Anlagenwirtschaft hängt somit eng mit der Investitionsplanung und -durchführung, der Unternehmensfinanzierung, der Kosten- und Leistungsrechnung (z. B. Ermittlung von Maschinenstundensätzen), den Abschreibungsrechnungen und dem Cashflow -Management sowie mit der Erstellung des Jahresabschlusses zusammen.