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Die Anlagenwirtschaft umfasst
sämtliche Tätigkeits- und Entscheidungsbereiche
im Unternehmen, die die Planung, Steuerung der
Durchführung sowie Abrechnung und Kontrolle der
Verfügbarkeit von
Anlagen als technische
Potenzialfaktoren im Prozess der
Leistungserstellung und
-verwertung sowie die
Sicherung einer betriebswirtschaftlich
effizienten Ausnutzung der
Anlagenkapazität über
den gesamten Lebenszyklus von Anlagen
(Beschaffung, Nutzung im Leistungsprozess,
Aussonderung bzw. Erneuerung) zum Inhalt haben.
Die betriebswirtschaftliche Bedeutung der
Anlagenwirtschaft ergibt sich aus folgenden
Fakten und Zusammenhängen:
- Anlagen sind
Träger der technologischen Bedingungen für die
Leistungserstellung und -verwertung (=
Potenzialfaktoren).
- Sie bestimmen mit ihren
Leistungsparametern in entscheidendem Maße den
erreichbaren
Output, die
Flexibilität des
Unternehmens in der Anpassung an veränderte
Marktbedingungen sowie das entsprechende
Produktivitätsniveau im Leistungsprozess des
Unternehmens.
- Anlagen bewirken eine hohe
Kapitalbindung und damit hohe
Kosten der
Betriebsbereitschaft, die ihrer Natur nach vor
allem
Fixkosten (kalkulatorische Zinsen,
Abschreibungen) sind.
- Anlagen verursachen
darüber hinaus hohe Kosten in der Anlagennutzung
für Betriebszwecke (Betriebskosten, Kosten für
Wartung und Instandhaltung u. a.).
Die
bestehenden handels- und steuerrechtlichen
Wahlmöglichkeiten für die Gestaltung der
Abschreibungen (steuerrechtlich: Absetzungen für
Abnutzung) geben den Unternehmen Spielraum für
die Bestimmung der Abschreibungsbeträge und
damit für den
Cashflow. Die Anlagenwirtschaft
hängt somit eng mit der
Investitionsplanung und
-durchführung, der
Unternehmensfinanzierung, der
Kosten- und Leistungsrechnung (z. B. Ermittlung
von Maschinenstundensätzen), den
Abschreibungsrechnungen und dem Cashflow
-Management sowie mit der Erstellung des
Jahresabschlusses zusammen.
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