Folgebewertung Weiter Zurück Schließen

Unter Folgebewertung ist - im Unterschied zur Zugangsbewertung - die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden zu einem Bilanzstichtag zu verstehen, der zeitlich nach dem Stichtag der Anschaffung bzw. Herstellung des Vermögensgegenstandes bzw. dem Zeitpunkt des Entstehens einer Schuld (als Verbindlichkeit bzw. als Rückstellung) liegt.

Aufgabe und Ziel einer solchen Folgebewertung ist es, eine zu einem konkreten Stichtag (z. B. Bilanzstichtag) sachgerechte Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmens zu sichern.
Dies ist besonders dann wichtig, wenn Vermögensgegenstände einem Werteverzehr unterliegen. Ein solcher Werteverzehr wird vor allem durch Abschreibungen erfasst und reflektiert, in deren Wirkung die Wertansätze in den betreffenden Bilanzpositionen gemindert werden.

Grundlage für die Folgebewertung bilden die Bestimmungen in § 253 HGB.

Maßstäbe für die Folgebewertung sind vor allem
Grundprinzipien der Folgebewertung sind